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Aufenthaltsrecht - Wo fange ich an?

EU-Bürger haben seit 2006 mehr oder minder automatisch ein Aufenthaltsrecht (uppehållsrätt), wenn sie dem schwedischen Staat nicht auf der Tasche liegen. Als Bedingung hierfür werden vom migrationsverket (Einwanderungsbehörde) ein gültiger Arbeitsvertrag in Schweden,  eine Familienanknüpfung nach Schweden oder genug Kapital genannt. Der uppehållstillstånd, also die Aufenthaltsgenehmigung ist seit 2006 nicht mehr notwendig.

Um nachzuweisen, dass die Kriterien für das Aufenthaltsrecht erfüllt sind, muss innerhalb der ersten drei Monate (in denen man auch ohne im Land sein darf) eine Anmeldung beim migrationsverket erfolgen.

Das Formular für die Registrierung kann man hier  runterladen, ausfüllen und an das migrationsverket schicken. Teilweise geht wohl auch eine Onlineanmeldung. Mit der Anmeldung und der Bestätigung des Aufenthaltsrechtes lebt man nun ganz offiziell in Schweden und kann eine Personennummer beantragen.

Das migrationsverket hat einen FAQ auf englisch herausgebracht um die häufigsten Fragen zu beantworten. Ihr findet ihn hier.

migrationsverket 
601 70 Norrköping 
Tel 0771-235 235 
Fax 011-10 81 55  

http://www.migrationsverket.se
migrationsverket@migrationsverket.se